• Hey Leute,


    Wie Schampuslady in einem anderen Thread festgestellt hat, ist Uwe seinem Vertrag ( den er mit uns durch den Kauf der Goldstücke eingegangen ist ) nicht nach gekommen.


    Vielleicht sollten wir Ihm mal ein Zeichen setzen, in dem wir prüfen in wiefern er angreifbar ist.
    Es geht hier nicht um Mega viel Geld, dennoch ist es nicht rechtens und gehört sich nicht.


    Ist jemand da, der sich auskennt?!

  • 3.1. Uwe Dreißigacker Internetdienstleistungen gewährleistet nicht die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Dienste. Entstehen einem Spieler durch etwaige Serverausfälle, Fehler in der Programmierung u.a. Nachteile, so hat der Spieler keinerlei Ansprüche auf Wiederherstellung des vor dem Ereignis herrschenden Status seines Spiele- Accounts. Uwe Dreißigacker Internetdienstleistungen ist stets bemüht, den Service aufrecht zu erhalten.



    7.1. Allgemeines


    Alle Accounts, inklusive den dazugehörigen Ressourcen, Einheiten etc. sind virtuelle Gegenstände im Spiel. Der Nutzer erwirbt kein Eigentum oder sonstiges Recht am Account oder an Teilen des Accounts. Sämtliche Rechte verbleiben beim Betreiber. Eine Übertragung von Verwertungs- oder sonstigen Rechten auf den Nutzer findet nicht statt.





    denke nicht, dass es eine rechtsgrundlage für eine klage gäbe...das zeichen wäre btw dass uwe sofort die server runterfahren würde ;)
    interessieren tut in das spiel doch sowieso nicht, ich kann mir nicht vorstellen dass ihm eine klage einen interessensschub gibt

    Alte Accounts(Auswahl):
    Sp 20: Hampl20 (~80 Inseln)
    Sp 24: miasanmia(~1300 Inseln)
    Sp 25: wirtschaftskrise (~100 Inseln), ratatat(~400 Inseln)
    sp 26: benny lava(~600 Inseln)
    sp 29: wirkommenvonhinten (~750 Inseln)
    sp 30: Machete (~6800 Inseln)
    s1: Machete kills (1700 Inseln)
    s2: Django (1900 Inseln)
    sp 34: Machete kills again(129 Inseln)

  • Leistungen wie zb das wiederherstellen von S29 wird man nicht einklagen können, jedoch sollte man relativ Problemlos den realen Gegenwert der GS zurück fordern können. Wenn so etwas vor Gericht geht ist die Sache recht eindeutig zu Gunsten des Verbrauchers. Die Höhe des Betrages ist hierbei nicht unbedingt entscheidend. Sobald reales Geld fließt muss die dafür versprochene Leistung erfolgen oder das Geld muss erstattet werden. Da kann man in seine AGBs schreiben was immer man möchte… Vielleicht kann man sogar auch die im jeweiligen Spiel verbrauchten GS zurückfordern, schließlich hat man den Kaufvertrag ja im Glauben geschlossen das man dieses Spiel zu Ende spielen kann.
    Wenn Uwe aufgrund von Klagen alle Server dicht macht vervielfältigt sich ja nur sein Problem ist somit wohl nicht sehr wahrscheinlich. Sein Interesse wird man so oder so nicht mehr erwecken können. Das sollte jedem langsam klar sein^^
    Allerdings macht eine Klage bei den geringen Geldwerten und bei dem hohen Aufwand des Klägers für den Papierkram und mit dem Risiko das man doch verliert (Anwaltskosten) wohl eher keinen Sinn…